BGBl. III Nr. 146/2011
Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und der Regierung der Republik Mazedonien zur Durchführung des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 – L 334/24 vom 19.12.2007
Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und der Regierung der Republik Mazedonien zur Durchführung des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 – L 334/24 vom 19.12.2007
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Irrtümliche Rückübernahme, (ad Artikel 12)
Nimmt der ersuchende Staat auf begründeten Antrag des ersuchten Staats eine Person wieder zurück, weil nachträglich festgestellt wurde, dass die Rückübernahmevoraussetzungen nicht vorlagen, so müssen alle Dokumente die Person betreffend dem ersuchenden Staat im Original retourniert werden.