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BGBl. III Nr. 255/2013

kundgemacht 16.09.2013 RIS↗
Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Kundmachung BGBl. III Nr. 255/2013× zu Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 255/2013 Art. 5↗RIS↗

ARTIKEL 5

(1) Das Abkommen, die Schlussakte und die ihr beigefügten Dokumente sind in bulgarischer und rumänischer Sprache abgefasst.

(2) Sie sind diesem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die anderen Sprachfassungen des Abkommens, der Schlussakte und der ihr beigefügten Dokumente.