Artikel 5
Unter (1) Das Ständige Büro hat seinen Sitz in Den Haag. Es besteht aus einem Generalsekretär und vier Sekretären, die von der Leitung Regierung der Niederlande auf Vorschlag der Staatskommission ist das Ständige Büro beauftragt: ernannt werden.
a (2) mit der Vorbereitung Der Generalsekretär und Organisation der Tagungen der Haager Konferenz sowie der Sitzungen der Sonderausschüsse; die Sekretäre müssen über angemessene juristische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Bei ihrer Ernennung sind auch eine ausgewogene geographische Vertretung und juristisches Fachwissen zu berücksichtigen.
b (3) mit den Arbeiten des Sekretariats Die Zahl der vorerwähnten Tagungen Sekretäre kann nach Konsultation des Rates und Sitzungen; in Übereinstimmung mit Artikel 10 erhöht werden.
c) mit allen Aufgaben, die zur Tätigkeit eines Sekretariats gehören.