BGBl. III Nr. 40/2018
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
TITEL römisch zwei
POLITISCHER DIALOG UND ZUSAMMENARBEIT
ARTIKEL 5
Friedensprozess und Konfliktprävention
Die Vertragsparteien kommen überein, die Kooperationsbemühungen zur Förderung der Konfliktprävention und einer Friedenskultur unter anderem durch Friedensarbeit und Friedenserziehungsprogramme fortzusetzen.