Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 362/1929

kundgemacht 02.11.1929 RIS↗
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ägypten.
Kundmachung BGBl. Nr. 362/1929× zu Niederlassungsvertrag (Ägypten)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Niederlassungsvertrag (Ägypten) neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 29.10.1929 · idF BGBl. Nr. 362/1929 Art. 5↗RIS↗

Artikel römisch fünf. Dieses Übereinkommen soll 14 Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung ausführbar sein. Es soll durch die zuständigen Behörden der beiden Länder genehmigt werden, und der Austausch der Ratifikationsurkunden soll sobald wie möglich in Wien stattfinden.

Geschehen zu Wien, am 14. Oktober 1929 in zweifacher Ausfertigung.