BGBl. Nr. 362/1929
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ägypten.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel römisch fünf. Dieses Übereinkommen soll 14 Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung ausführbar sein. Es soll durch die zuständigen Behörden der beiden Länder genehmigt werden, und der Austausch der Ratifikationsurkunden soll sobald wie möglich in Wien stattfinden.
Geschehen zu Wien, am 14. Oktober 1929 in zweifacher Ausfertigung.