dRGBl. I S 202/1940
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1940 in Kraft. Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung anhängigen Enteignungsverfahren werden vom Reichsstatthalter nach den Vorschriften dieser Verordnung weitergeführt.