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Kundmachungen zu Internationales Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen××
BGBl
BGBl. Nr. 191/1950 Sonstiges kundgemacht 18.10.1950
191. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
Internationales Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen4Internationales Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen – Protokollneu
RGBl. Nr. 116/1912 Sonstige kundgemacht 18.06.1912
Internationales Abkommen, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen, vereinbart zwischen den folgenden auf der Pariser Konferenz (18. April bis 4. Mai 1910) vertretenen Mächten: Österreich-Ungarn, Deutschland, Belgien, Brasilien, Dänemark, Spanien, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Portugal, Rußland und der Schweiz
Internationales Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungenneu