Änderung der Artikel des Abkommens der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, angenommen vom Gouverneursrat am 30. Jänner 2009 mit Entschließung Nr. 596
Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung1
105. Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
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