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BGBl. III Nr. 52/2005

kundgemacht 20.04.2005 RIS↗Parlament↗
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten neu § 0↗RIS↗
Art. 50neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 52/2005 Art. 50↗RIS↗

ARTIKEL 50

Landwirtschaft und Fischerei

Ziel der Zusammenarbeit ist

  1. Litera a
    die Modernisierung und Umstrukturierung von Landwirtschaft und Fischerei, einschließlich der Modernisierung der Infrastruktur und der Ausrüstung, der Entwicklung von Verpackungs-, Lagerungs- und Vermarktungstechniken und der Verbesserung der privaten Vertriebssysteme;
  2. Litera b
    die Diversifizierung der Produktion und der Absatzmärkte im Ausland, u.a. durch Unterstützung von Jointventures in der Agrar- und Ernährungswirtschaft;
  3. Litera c
    die Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der Tier- und Pflanzengesundheit und bei den Anbautechniken, um den Handel zwischen den Vertragsparteien zu erleichtern. Zu diesem Zweck findet zwischen den Vertragsparteien ein Informationsaustausch statt.