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BGBl. III Nr. 99/2014

kundgemacht 26.05.2014 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 99/2014× zu Rahmenabkommen EU - Korea×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen EU - Korea neu § 0↗RIS↗
Art. 51neu
in Kraft ab 01.06.2014 · idF BGBl. III Nr. 99/2014 Art. 51↗RIS↗

ARTIKEL 51

Erklärungen und Anhänge

Die Erklärungen zu diesem Abkommen und seine Anhänge sind Bestandteil dieses Abkommens.