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BGBl. III Nr. 254/2013

kundgemacht 16.09.2013 RIS↗Parlament↗
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Kundmachung BGBl. III Nr. 254/2013× zu Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan×

Änderungen durch diese Kundmachung

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan neu § 0↗RIS↗
Art. 53neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 254/2013 Art. 53↗RIS↗

ARTIKEL 53

Verkehr

Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit im Verkehrsbereich.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist unter anderem die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrswesens in der Republik Tadschikistan und gegebenenfalls die Gewährleistung der Kompatibilität der Verkehrssysteme im Rahmen der Entwicklung eines umfassenderen Verkehrs-systems sowie die Ermittlung und Ausarbeitung vorrangiger Projekte und das Bemühen um Investitionen für ihre Durchführung.

Die Zusammenarbeit betrifft unter anderem Folgendes:

  • Strichaufzählung
    Modernisierung der Verwaltung und des Betriebs von Straßenverkehr, Eisenbahnen und Flughäfen,
  • Strichaufzählung
    Modernisierung und Ausbau der Eisenbahn-, Wasserstraßen-, Straßen-, Flughafen- und Navigationsinfrastruktur sowie der Navigationshilfen, einschließlich der Modernisierung wichtiger Strecken von gemeinsamem Interesse und der transeuropäischen Verbindungen der genannten Verkehrsträger, insbesondere derjenigen im Rahmen des TRACECA-Projekts,
  • Strichaufzählung
    Förderung und Ausbau des kombinierten Verkehrs,
  • Strichaufzählung
    Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprogramme,
  • Strichaufzählung
    Ausarbeitung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Entwicklung und Durchführung einer Verkehrspolitik, einschließlich der Privatisierung des Verkehrssektors,
  • Strichaufzählung
    Vereinfachung der Verfahren für alle Verkehrsformen in der Region.