die organisatorische Effizienz zu erhöhen,
BGBl. III Nr. 208/2017
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 53neu
ARTIKEL 53
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich konzentriert sich darauf,
- Litera a
- Litera bdie Effizienz der Verwaltungsstellen bei der Erbringung von Dienstleistungen zu erhöhen,
- Litera cdie transparente Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten,
- Litera dden rechtlichen und institutionellen Rahmen zu verbessern,
- Litera edie Kapazitäten für die Konzipierung und Umsetzung von Politik (Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Bekämpfung der Korruption) auszubauen,
- Litera fdie Justiz zu stärken,
- Litera gdas Sicherheitssystem zu reformieren.