BGBl. III Nr. 9/2017
Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern
Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 53geändert
… 3 unveränderte Absätze
Art. 53 Kündigung und Aufhebung
… 3 unveränderte Absätze
a) bleiben die Ansprüche der betroffenen Person nach Artikel 22 unberührt;
b) erstellt Liechtenstein bei Ende der Anwendbarkeit dieses Abkommens eine Schlussabrechnung und tätigt eine abschließende Zahlung an die Republik Österreich.