BGBl. Nr. 383/1975
383. Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen
KONSULARVERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 55neu
Artikel 55
Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden werden in Warschau ausgetauscht.