Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 132/2005

kundgemacht 04.08.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 132/2005× zu Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile neu § 0↗RIS↗
Art. 55neu
in Kraft ab 01.03.2005 · idF BGBl. III Nr. 132/2005 Art. 55↗RIS↗

TEIL römisch vier
HANDEL UND HANDELSFRAGEN

TITEL römisch eins
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL 55

Ziele

Die Ziele dieses Teils sind die Folgenden:

  1. Litera a
    Schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Warenverkehrs im Einklang mit Artikel römisch 24 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (im Folgenden „GATT 1994“ genannt);
  2. Litera b
    Erleichterung des Warenverkehrs unter anderem durch die vereinbarten Bestimmungen über Zoll und Zollfragen, Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie den Handel mit Wein, Spirituosen und aromatisierten Getränken;
  3. Litera c
    Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Einklang mit Artikel römisch fünf des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (im Folgenden „GATS“ genannt);
  4. Litera d
    Verbesserung der zwischen den Vertragsparteien geltenden Rahmenbedingungen für Investitionen, insbesondere der Bedingungen für die Niederlassung, auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots;
  5. Litera e
    Liberalisierung der laufenden Zahlungen und des Kapitalverkehrs im Einklang mit den im Rahmen der internationalen Finanzinstitutionen übernommenen Verpflichtungen und unter angemessener Berücksichtigung der Stabilität der Währungen der Vertragsparteien;
  6. Litera f
    wirksame beiderseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien;
  7. Litera g
    angemessener und wirksamer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum nach den strengsten internationalen Normen;
  8. Litera h
    Einrichtung eines wirksamen Mechanismus für die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich;
  9. Litera i
    Einrichtung eines wirksamen Streitbeilegungsmechanismus.