Entwicklung eines Aktien- und Wertpapiermarkts,
BGBl. III Nr. 254/2013
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 55neu
ARTIKEL 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen
(1) Ziel der Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen ist insbesondere, die Einbeziehung der Republik Tadschikistan in die weltweit anerkannten Systeme für den gegen-seitigen Zahlungsausgleich zu erleichtern. Die technische Hilfe konzentriert sich auf Folgendes:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungEntwicklung von Bankdienstleistungen, Entwicklung eines gemeinsamen Marktes für Kredit-quellen, Einbeziehung der Republik Tadschikistan in die weltweit anerkannten Systeme für den gegenseitigen Zahlungsausgleich,
- StrichaufzählungEntwicklung von Versicherungen und dadurch unter anderem Schaffung eines günstigen Rahmens für die Beteiligung von Gesellschaften der Gemeinschaft an der Gründung von Jointventures im Versicherungssektor der Republik Tadschikistan sowie Entwicklung einer Ausfuhrkreditversicherung.
Diese Zusammenarbeit trägt insbesondere dazu bei, den Ausbau der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien im Finanzdienstleistungssektor zu fördern.
(2) Die Vertragsparteien arbeiten bei der Entwicklung von Finanzsystem und -institutionen in der Republik Tadschikistan zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst einen Informations- und Erfahrungsaustausch über Finanzfragen und die Ausbildung der mit der Formulierung und Um-setzung der Finanzpolitik befassten Personen.