die Unterstützung der Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrswesens;
BGBl. III Nr. 46/2006
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 59neu
ARTIKEL 59 |
Verkehr |
Ziel der Zusammenarbeit ist
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungdie Verbesserung des Personen- und Güterverkehrs;
- Strichaufzählungdie Festlegung und Anwendung von Betriebsnormen, die mit den in der Gemeinschaft geltenden vergleichbar sind.
Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind
- Strichaufzählungder Straßenverkehr, einschließlich der schrittweisen Erleichterung des Transits;
- Strichaufzählungdas Management der Eisenbahnen, der Flughäfen und der Häfen sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Stellen;
- Strichaufzählungdie Modernisierung der mit den wichtigsten transeuropäischen Verkehrsverbindungen von beiderseitigem Interesse und den Strecken von regionalem Interesse verbundenen Straßen-, Eisenbahn-, Hafen- und Flughafeninfrastruktur sowie der Navigationshilfen;
- Strichaufzählungdie Modernisierung der technischen Anlagen nach Maßgabe der Gemeinschaftsnormen für den Straßen- und den Schienenverkehr, den multimodalen Verkehr, den Containerverkehr und den Güterumschlag;
- Strichaufzählungtechnische Hilfe und Ausbildung.