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BGBl. Nr. 117/1956

kundgemacht 15.06.1956 RIS↗
117. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Brüssel und dem Königlich Belgischen Außenministerium über den Austausch von Gastarbeitnehmern.
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Brüssel und dem Königlich Belgischen Außenministerium über den Austausch von Gastarbeitnehmern.
Kundmachung BGBl. Nr. 117/1956× zu Notenwechsel zwischen Österreich und Belgien über den Austausch von Gastarbeitnehmern×

Änderungen durch diese Kundmachung

Notenwechsel zwischen Österreich und Belgien über den Austausch von Gastarbeitnehmern neu § 0↗RIS↗