BGBl. Nr. 293/1974
293. Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind nach den Bestimmungen der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.