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BGBl. Nr. 910/1993

kundgemacht 29.12.1993 RIS↗Parlament↗
910. Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum samt Anhang, Schlußakte, Erklärungen, Vereinbarter Niederschrift und Einvernehmen
ANPASSUNGSPROTOKOLL ZUM ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Kundmachung BGBl. Nr. 910/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Artikel 129 Absatz 3 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung:

  1. Absatz 3,Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind.“