Absatz eins,Der Rat besteht aus Vertretern der Mitglieder und tritt alle drei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Auf Antrag eines Mitglieds oder des Vorstands kann eine außerordentliche Tagung abgehalten werden, wenn die Mitglieder mit einfacher Mehrheit zustimmen.
BGBl. III Nr. 1/2006
Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6: Der Rat
- Absatz 2,Der Rat
- Litera aernennt Vorstandsmitglieder nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben a, c und d;
- Litera bstimmt der Ernennung des Direktors nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe d zu;
- Litera cbestimmt den politischen Rahmen für die Arbeit des Instituts;
- Litera dfasst Beschlüsse zu allgemeinen Themen technischer, finanzieller oder verwaltungstechnischer Art, die von den Mitgliedern, von der Konferenz oder vom Vorstand unterbreitet werden;
- Litera egenehmigt mit einfacher Mehrheit die erforderlichen Leitlinien zur Arbeitsweise des Instituts und seiner Organe und
- Litera fgenehmigt und ändert mit einfacher Mehrheit seine Geschäftsordnung.
- Absatz 3,Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden, soweit im Übereinkommen nicht anders vorgesehen, einvernehmlich gefasst.