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BGBl. III Nr. 4/2006

kundgemacht 18.01.2006 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Aufhebung der Visumpflicht für die Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Aufhebung der Visumpflicht für die Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
Kundmachung BGBl. III Nr. 4/2006× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung der Visumpflicht (Serbien-Montenegro) neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 4/2006 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Durch dieses Abkommen wird das Recht der zuständigen Behörden der Vertragsparteien, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.