Forschung zu bewährten Praktiken, Methoden und Strategien;
BGBl. III Nr. 10/2008
Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6 – Maßnahmen, um der Nachfrage entgegenzuwirken
Um der Nachfrage entgegenzuwirken, die alle Formen der zum Menschenhandel führenden Ausbeutung von Personen, insbesondere von Frauen und Kindern, begünstigt, trifft oder verstärkt jede Vertragspartei gesetzgeberische, administrative, erzieherische, soziale, kulturelle oder sonstige Maßnahmen, die Folgendes einschließen:
- Litera a
- Litera bdie Schärfung des Bewusstseins für die Verantwortung und wichtige Rolle, die den Medien und der Zivilgesellschaft dabei zukommt, die Nachfrage als eine der Grundursachen des Menschenhandels zu erkennen;
- Litera cgezielte Informationskampagnen, erforderlichenfalls unter Einbeziehung von - unter anderem - Behörden und politischen Entscheidungsträgern;
- Litera dvorbeugende Maßnahmen einschließlich in den Schulunterricht einbezogener Erziehungsprogramme für Bubennd Mädchen, in denen die Unannehmbarkeit und die verheerenden Folgen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie die Bedeutung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Würde und Unversehrtheit des Menschen vermittelt werden.