BGBl. III Nr. 42/2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Arbeitssprachen
Die Beamten kommunizieren untereinander in deutscher, slowenischer, ungarischer oder englischer Sprache. Sie sind berechtigt, Anfragen und Antworten in ihrer jeweiligen Sprache zu übermitteln.