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BGBl. III Nr. 86/2010

kundgemacht 23.08.2010 RIS↗Parlament↗
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Kundmachung BGBl. III Nr. 86/2010× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Sicherheit der Seeschifffahrt – Protokoll von 2005 zum Protokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 16.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 86/2010 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Auslegung und Anwendung

(1)         Das Protokoll von 1988 und dieses Protokoll werden zwischen den Vertragsparteien dieses Protokolls als eine einzige Übereinkunft angesehen und ausgelegt.

(2)         Die durch dieses Protokoll revidierten Artikel 1 bis 4 des Protokolls von 1988 zusammen mit den Artikeln 8 bis 13 des vorliegenden Protokolls bilden das Protokoll von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, und werden als solches bezeichnet (SUA-Protokoll über feste Plattformen 2005).