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BGBl. III Nr. 255/2013

kundgemacht 16.09.2013 RIS↗
Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Kundmachung BGBl. III Nr. 255/2013× zu Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 255/2013 Art. 6↗RIS↗

ARTIKEL 6

Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, nieder-ländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und tadschikischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juni zweitausendacht.