BGBl. III Nr. 98/2013
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Entwicklungszusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu