Nachfolgend angeführte Verkehrsdienste dürfen ohne das Erfordernis einer Genehmigung durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug, mit dem die Beförderung erfolgt, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Emissionen und technischen Sicherheitsstandards erfüllt:
- Litera aRundfahrten mit geschlossenen Türen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Litera a, dieser Vereinbarung
- Litera bVerkehrsdienste gemäß Artikel 3 Absatz 1 Litera b
- Litera cVerkehrsdienste gemäß Artikel 3 Absatz 1 Litera c