Absatz eins,Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifikation in Kraft, mit der sich die Vertragsparteien gegenseitig schriftlich informieren, dass ihre für das Inkrafttreten der Vereinbarung erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen sind.
BGBl. III Nr. 145/2016
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten des Großherzogtums Luxemburg über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten des Großherzogtums Luxemburg über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten folgende Notenwechsel außer Kraft:
- StrichaufzählungNotenwechsel vom 21. Juni 2010 sowie vom 6. Juli 2010 betreffend die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung.
- StrichaufzählungNotenwechsel vom 29. Juli 2011 sowie 3. November 2014 und 9. Dezember 2014 betreffend die Berichtigungen in der Vereinbarung über gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung.
- Absatz 3,Die Vereinbarung samt Anhang kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Vertragsparteien im Rahmen eines Notenwechsels auf diplomatischem Weg geändert oder ergänzt werden.
- Absatz 4,Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung jederzeit auf diplomatischem Wege schriftlich kündigen. In einem solchen Fall tritt die Vereinbarung drei Monate nach dem Eingang der Kündigungsnote bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
Geschehen zu Wien am 24. Mai 2016 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.