Absatz eins,Der Bundeszuschuss gemäß Artikel 3, wird im August 2017 in der Höhe von insgesamt 39.500 Euro und im April 2018 in der Höhe von 124.500 Euro auf das vom Land Oberösterreich bekannt gegebene Konto bevorschusst.
BGBl. I Nr. 133/2017
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Zahlungen des Bundes
- Absatz 2,Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesministerium für Familien und Jugend.