BGBl. Nr. 226/1924
Übereinkommen: I. über die Arbeitslosigkeit, II. über die Nachtarbeit der Frauen, III. über die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen, IV. über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zur Arbeit in der Landwirtschaft, V. über das Vereins- und Koalitionsrecht der Landarbeiter, VI. über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6.
Um die Beobachtung der in den vorhergehenden Artikeln vorgesehenen Regelung zu gewährleisten, hat die zuständige Stelle nach Anhörung der beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände alle Maßnahmen zu treffen die sie für notwendig erachtet.