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Kundmachungen zu Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Estland)××
BGBl
BGBl. III Nr. 57/2011 Sonstiges kundgemacht 14.04.2011
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung - DurchführungaufgehobenGegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Estland)neu