die Modernisierung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um die Regulierung der Tätigkeiten und die Förderung von Investitionen zu gewährleisten;
BGBl. III Nr. 46/2006
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 61neu
ARTIKEL 61 |
Energie und Bergbau |
Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Energie und Bergbau ist
- Litera a
- Litera bdie technische und technologische Modernisierung der Energie- und Bergbauunternehmen, um sie auf die Anforderungen der Marktwirtschaft und auf den Wettbewerb vorzubereiten;
- Litera cder Ausbau der Partnerschaft zwischen algerischen und europäischen Unternehmen bei Exploration, Erzeugung, Umwandlung, Bereitstellung und Energie- und Bergbaudiensten.
Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind
- Strichaufzählungdie Anpassung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten im Energie- und Bergbausektor an die Regeln der Marktwirtschaft durch technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;
- Strichaufzählungdie Unterstützung der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen des Energie- und Bergbausektors;
- Strichaufzählungder Ausbau der Partnerschaft auf den Gebieten
- StrichaufzählungExploration, Förderung und Umwandlung von Öl,
- StrichaufzählungErzeugung von Strom,
- StrichaufzählungVerteilung von Erdölerzeugnissen,
- StrichaufzählungHerstellung von Ausrüstung und Bereitstellung von Dienstleistungen für die Herstellung von Energieerzeugnissen,
- Strichaufzählungbessere Nutzung des Bergbaupotenzials und Umwandlung;
- Strichaufzählungdie Erleichterung der Durchleitung von Gas, Öl und Strom;
- Strichaufzählungdie Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft;
- Strichaufzählungdie Einrichtung von Datenbanken in den Bereichen Energie und Bergbau;
- Strichaufzählungdie Unterstützung und Förderung von Privatinvestitionen in den Energie- und Bergbausektor;
- Strichaufzählungdie Umwelt, die Förderung der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz;
- Strichaufzählungdie Förderung des Technologietransfers im Energie- und Bergbausektor.