Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 96/1949

kundgemacht 06.05.1949 RIS↗
96. Abkommen der Internationalen Gesundheitskonferenz vom 22. Juli 1946.
1. Schlußakt der Internationalen Gesundheitskonferenz; 2. Satzung der Weltgesundheitsorganisation; 3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde; 4. Protokoll, betreffend das Office International d’Hygiène Publique
Kundmachung BGBl. Nr. 96/1949× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Weltgesundheitsorganisation – Satzung neu § 0↗RIS↗
Art. 62neu
in Kraft ab 07.04.1948 · idF BGBl. Nr. 96/1949 Art. 62↗RIS↗

Artikel 62

Jeder Mitgliedsstaat erstattet jährlich Bericht über die Maßnahmen, die er hinsichtlich der von der Organisation an ihn gerichteten Empfehlungen und hinsichtlich von Abkommen, Verträgen und Regelungen getroffen hat.