BGBl. Nr. 96/1949
96. Abkommen der Internationalen Gesundheitskonferenz vom 22. Juli 1946.
1. Schlußakt der Internationalen Gesundheitskonferenz; 2. Satzung der Weltgesundheitsorganisation; 3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde; 4. Protokoll, betreffend das Office International d’Hygiène Publique
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 63neu
Artikel 63
Jeder Mitgliedsstaat übermittelt der Organisation unverzüglich wichtige Gesetze, Verfügungen, offizielle Berichte und Statistiken, welche die Gesundheit betreffen und in diesem Staat veröffentlicht wurden.