BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 65neu
ARTIKEL 65
Einfuhrzölle auf gewerbliche Erzeugnisse mit Ursprung in Chile
Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf die in Anhang römisch eins (Zeitplan der Gemeinschaft für die Beseitigung der Zölle) unter den Kategorien „Jahr 0“ und „Jahr 3“ aufgeführten gewerblichen Erzeugnisse mit Ursprung in Chile werden nach folgendem Zeitplan beseitigt, so dass diese Zölle bei Inkrafttreten des Abkommens bzw. am 1. Januar 2006 vollständig beseitigt sind.
Jährliche Zollsenkungen (vom Hundert)
Kategorie | Inkrafttreten | 1.1.04 | 1.1.05 | 1.1.06 |
Jahr 0 | 100 |
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Jahr 3 | 25 | 50 | 75 | 100 |