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BGBl. Nr. 206/1962

kundgemacht 20.07.1962 RIS↗
206. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die ERP-Counterpart-Regelung samt Notenwechsel.
Abkommen über die ERP-Counterpart-Regelung
Kundmachung BGBl. Nr. 206/1962× zu ERP-Counterpart-Regelung (USA)×

Änderungen durch diese Kundmachung

ERP-Counterpart-Regelung (USA) neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 12.07.1962 · idF BGBl. Nr. 206/1962 Art. 7↗RIS↗

ARTIKEL römisch sieben
Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt mit dem Tage der Mitteilung in Kraft, mit der die Österreichische Bundesregierung die Ratifikation des Abkommens der Regierung der Vereinigten Staaten notifiziert.

ZU URKUND DESEN haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Vertreter der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte maßgebend sind, am 29. März 1961.