den Obersten Rat,
BGBl. III Nr. 173/2005
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
TITEL römisch zwei ORGANE DER SCHULE
Artikel 7
Alle Schulen haben folgende gemeinsame Organe:
- Ziffer eins
- Ziffer 2den Generalsekretär,
- Ziffer 3die Inspektionsausschüsse,
- Ziffer 4die Beschwerdekammer.
Jede Schule wird vom Verwaltungsrat verwaltet und vom Direktor geleitet.