BGBl. III Nr. 175/2006
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 7
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens ist Artikel 5 dieser Vereinbarung entsprechend anzuwenden.