Die Vertragsparteien unterstützen, insbesondere im Interesse der SchülerInnen aus der Tschechischen Republik, die Weiterführung der Tätigkeit des Österreichischen Gymnasiums Prag, mit überwiegend deutscher Unterrichtssprache.
BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
- Absatz eins,
- Absatz 2,Die österreichische Vertragspartei beabsichtigt, eine wesentliche Steigerung der Raum- und Ausstattungsqualität im Schulgebäude des Österreichischen Gymnasiums Prag einschließlich seiner Erweiterung durchzuführen.
- Absatz 3,Die tschechische Vertragspartei wird bei der Absicherung geeigneter Bedingungen für die Realisierung des Unterrichts an dieser Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich sein.