Folgende Dokumente sind bei jeder Beförderung vollständig ausgefüllt mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen:
- Litera aein Kontrolldokument für den Personengelegenheitsverkehr
- Litera beine Genehmigung gemäß Artikel 5
- oder
- Litera cein Nachweis gemäß Artikel 6 Absatz 2