Das Zentrum wird von einem Verwaltungsrat geleitet und beaufsichtigt, der alle zwei (2) Jahre erneuert wird und sich wie folgt zusammensetzt:
- Absatz a,ein/e VertreterIn der Republik Österreich;
- Absatz b,ein/e VertreterIn des Landes Steiermark;
- Absatz c,ein/e VertreterIn der Stadt Graz;
- Absatz d,VertreterInnen von Mitgliedstaaten, die dem Zentrum gemäß den Bestimmungendes Artikel 10 Absatz 2 eine Mitgliedschaftsbenachrichtigung übermittelt haben und Interesse an einer Vertretung im Verwaltungsrat bekundet haben;
- Absatz e,ein/e VertreterIn der Generaldirektorin oder des Generaldirektors der UNESCO.