Die Bestimmungen des Journalistengesetzes vom 11. Februar 1920, St. G. Bl. Nr. 88, sofern sie für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger sind als die Bestimmungen dieses Gesetzes.
BGBl. Nr. 292/1921
Bundesgesetz über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel römisch sieben.
Unberührt bleiben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Juli 1919, St. G. Bl. Nr. 410, betreffend die Schaffung einer Gehaltskasse zur Sicherung von Dienstaltersbezügen der in den öffentlichen und Anstaltsapotheken angestellten Pharmazeuten.