in bezug auf die Zahl der Krankheitsfälle mit Hilfe der Anzeige und Untersuchung aller Fälle von Bleivergiftung;
BGBl. Nr. 226/1924
Übereinkommen: I. über die Arbeitslosigkeit, II. über die Nachtarbeit der Frauen, III. über die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen, IV. über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zur Arbeit in der Landwirtschaft, V. über das Vereins- und Koalitionsrecht der Landarbeiter, VI. über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7.
Statistiken über Bleivergiftung bei den Malern sind aufzustellen:
- Litera a
- Litera bin bezug auf die Zahl der Todesfälle nach einem durch den amtlichen statistischen Dienst jedes Staates zu genehmigenden Verfahren.