20. Übereinkommen Nr. 94, Nr. 95 und Nr. 98 der 32. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz.
Übereinkommen (Nr. 94) über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen VerträgenneuÜbereinkommen (Nr. 95) über den LohnschutzneuÜbereinkommen (Nr. 98) über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungenneu