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Kundmachungen zu IEG××
BGBl
RGBl. Nr. 337/1914 Verordnung kundgemacht 11.12.1914
Kaiserliche Verordnung über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung
AnfOneuIEGneuIOneuVertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen2