BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 75neu
KAPITEL römisch zwei
NICHTTARIFLICHE MASSNAHMEN
ABSCHNITT 1
Gemeinsame Bestimmungen
ARTIKEL 75
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien.