Übersetzung literarischer Werke;
BGBl. III Nr. 46/2006
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 77neu
KAPITEL 4 |
ZUSAMMENARBEIT IM KULTUR- UND BILDUNGSBEREICH |
ARTIKEL 77 |
Angesichts der bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ist es Ziel dieses Abkommens, den Informationsaustausch und die kulturelle Zusammenarbeit zu fördern.
Angestrebt werden eine bessere Kenntnis und ein größeres Verständnis der Kultur des anderen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung gemeinsamer Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, u.a. Presse und audiovisuelle Medien, und der Förderung des Jugendaustauschs gewidmet.
Diese Zusammenarbeit könnte u.a. folgende Bereiche umfassen:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungErhaltung und Restaurierung historischer und kultureller Denkmäler und Stätten;
- StrichaufzählungAusbildung der im kulturellen Bereich Tätigen;
- StrichaufzählungAustausch von Künstlern und Kunstwerken;
- StrichaufzählungOrganisierung kultureller Veranstaltungen;
- Strichaufzählunggegenseitige Sensibilisierung und Verbreitung von Informationen über wichtige kulturelle Veranstaltungen;
- StrichaufzählungFörderung der Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich, insbesondere auf Gebieten wie Ausbildung und Koproduktion;
- StrichaufzählungVerbreitung literarischer, technischer und wissenschaftlicher Zeitschriften und Werke.