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BGBl. Nr. 197/1957

kundgemacht 27.08.1957 RIS↗
197. Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
SATZUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZUR BEKÄMPFUNG DER MAUL- UND KLAUENSEUCHE
Kundmachung BGBl. Nr. 197/1957× zu Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche×

Änderungen durch diese Kundmachung

Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 01.12.1955 · idF BGBl. Nr. 197/1957 Art. 8↗RIS↗

ARTIKEL römisch acht

Geschäfts- und Finanzordnung

Soweit mit den Bestimmungen dieser Satzung vereinbar, soll sich die Kommission, im Einvernehmen mit dem Generaldirektor der Organisation, eine Geschäftsordnung und eine Finanzordnung geben, die im Einklang mit Geschäftsordnung und Finanzordnung der Organisation stehen sollen.