BGBl. Nr. 270/1962
270. Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.
ABKOMMEN ÜBER DIE BESTEUERUNG VON STRASSENFAHRZEUGEN, DIE DER INTERNATIONALEN PERSONENBEFÖRDERUNG DIENEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen
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§ 0↗RIS↗
Art. 8neu